Abmahnung der CBH Rechtsanwälte im Auftrag der Louis Vuitton Malletier S.A. wegen einer Markenrechtsverletzung

23.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (173 mal gelesen)
Abmahnung der CBH Rechtsanwälte im Auftrag der Louis Vuitton Malletier S.A. wegen einer Markenrechtsverletzung

Die CBH Rechtsanwälte (Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB) aus Köln verschickten kürzlich eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen von Markenrechten der Louis Vuitton Malletier S.A. aus Paris durchgesetzt werden soll. Diese ist Inhaberin der Rechte an der Unions-Bildmarke "Toile Monogram".

Der von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, sie habe in ihrem Onlineshop Freizeitanzüge mit einem hochgradig ähnlichen Muster, wie dem von Louis Vuitton, angeboten und vertrieben. Die Klamotten seien aber nicht von der Louis Vuitton Malletier S.A. hergestellt worden; dies soll mit einem Testkauf bestätigt werden. Zudem seien die Angebote eine unlautere Rufausbeutung nach Art. 9 Abs. 2 lit. c) UMV, da die Abgemahnte die angeblich überragende Bekanntheit des Zeichens von Louis Vuitton nutzt. Hierin sehen die CBH Rechtsanwälte Verstöße gegen die markenrechtlichen Vorschriften.

Die CBH Rechtsanwälte fordern aufgrund dieses Verstoßes gegen das Markenrecht die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Zudem wird der Betroffene zur Auskunftserteilung und Herausgabe der Verletzungsprodukte zum Zwecke der Vernichtung aufgefordert. Zuletzt wird der Ersatz der bisher entstandenen Rechtsanwaltskosten, der Testkaufkosten, sowie die Erstattung sämtlicher, auch künftiger Schäden gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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