Abmahnung Kanzlei GruendelPartner wegen unerlaubter Verwendung bekannter Motive einer Designerin

23.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (143 mal gelesen)
Abmahnung der Kanzlei GruendelPartner im Auftrag der Firma Druckbar wegen unerlaubter Verwendung bekannter Motive einer Designerin

Die Kanzlei GruendelPartner aus Jena vertritt die Interessen der Mandantin, die Inhaberin der Firma Druckbar ist. Die Textildruckerei aus Leinenfelde druckt Motive auf Kleidungsstücke, zum Teil auch von der Inhaberin selbst entworfene Designs. Diese Motive seien ihrer Ansicht nach auch sehr beliebt. Die Mandantin hat die Kanzlei GruendelPartner vor Kurzem mit einer Abmahnung beauftragt, um ihre Motive zu schützen.

Dem von der Abmahnung der Kanzlei GruendelPartner Betroffenen wird vorgeworfen, er hätte die Motive der Mandantin ohne ihre Zustimmung benutzt. Damit verstößt er laut der Kanzlei GruendelPartner gegen den designrechtlichen Schutz einiger Motive, teilweise aber auch gegen Urheberrechte.

Die Kanzlei GruendelPartner verlangt aufgrund der Urheberrechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Daneben wird Schadensersatz auf Grundlage der Lizenzanalogie gefordert, dessen Höhe allerdings noch nicht näher beziffert ist. Außerdem soll Auskunft erteilt werden und Rechnungslegung erfolgen. Hinzu kommt die Vernichtung von noch vorhandenen Vervielfältigungsstücken. Auch die Anwaltskosten sollen übernommen werden.

Sollten Sie durch eine solche oder ähnliche Abmahnung der Kanzlei GruendelPartner betroffen sein, sollte jedoch zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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