Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen des Films "Ready Player One"

11.09.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (76 mal gelesen)
Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen des Films "Ready Player One"

"Ready Player One" ist ein Science-Fiction- Thriller des Regisseurs Steven Spielberg. Inhaltlich spielt der Film im Jahr 2045. Zu dieser Zeit kann man der Realitität entfliehen, indem man sich in der Welt der OASIS, einem Multiplayer-VR-Spiel bewegt. Dort können die Nutzer fast alles tun und erleben, der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt.

Der Vorwurf der Abmahnung ist die Bereitstellung des Films zum Download durch den Abgemahnten. Dies würde eine Verletzung des Urheberrechts darstellen.

Der Adressat der Abmahnung wird wegen dieser Urheberrechtsverletzung von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Geltend gemacht werden zudem im Interesse einer außergerichtlichen Klärung ein Lizenzschadensersatz, sowie die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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