Wettbewerbsrechtliche Abmahnung IDO e.V. wegen nicht aktueller Widerrufsbelehrung

09.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (88 mal gelesen)
Abmahnung des IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. aus Leverkusen wegen nicht aktueller Widerrufsbelehrung

Der IDO Verband ist bereits für das Verschicken von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen an Betreiber von Online-Shops, die insbesondere auf der Plattform eBay auftreten, bekannt. 

Auch aktuell verschickte der IDO wieder eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung an einen Online-Händler, welcher auf der Verkaufsplattform eBay.de seine Waren anbietet. Der IDO rügt, dass der Betroffene in seinen Verkaufsangeboten eine veraltete Widerrufsbelehrung benutzen würde, die nicht mehr den heute geltenden rechtlichen Vorgaben entspricht.

Der IDO Interessenverband fordert hierfür die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Zahlung einer Kostenpauschale. Bevor jedoch eine Erklärung abgegeben wird, sollte geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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