Filesharing Abmahnung: Frommer Legal |Film "Dog"

30.05.2022, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (75 mal gelesen)
Die Kanzlei Frommer Legal verschickte erneut eine Abmahnung mit dem Vorwurf des Filesharings. Dieses Mal geht es um den Film "Dog".

Die Kanzlei FrommerLegal aus München (vormals Waldorf Frommer) verschickte erneut eine Abmahnung mit dem Vorwurf des Filesharings. Dieses Mal geht es um den Film "Dog". 

Über den Film "Dog":

Der Film "Dog" ist ein Spielfilm aus dem Jahre 2022. Der Film kam am 19. Mai 2022 in die deutschen Kinos. Regie führten Channing Tatum und Reid Carolin.

Der Film "Dog" handelt von dem Ranger der US-Armee Jackson Briggs. Briggs hat den Auftrag mit dem belgischen Malinois-Militärhund Lulu, rechtzeitig zur Beerdigung seines Herrchens zu erscheinen. Dabei muss er entlang der Pazifikküste vom Lewis-McChord-Stützpunkt in Washington nach Nogales in Arizona fahren. Unterwegs wird Jackson Briggs jedoch mit seinem posttraumatischen Stresssyndrom sowie seinen Schwierigkeiten beim Aufbau einer emotionalen Bindung konfrontiert.

Inhalt und Forderungen der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird das Filesharing des Films "Dog" vorgeworfen.

Gefordert wird aufgrund dieser Rechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiterhin wird zur außergerichtlichen Klärung ein Lizenzschadensersatz (hier: 700 Euro) und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten (hier: 235,80 Euro) geltend gemacht. Die geltend gemachten Kosten belaufen sich vorliegend auf 980,60 Euro.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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