Markenrechtliche Abmahnung der CBH Rechtsanwälte im Auftrag der Louis Vuitton SAS wegen des Logos "LV"
07.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (90 mal gelesen)
Markenrechtlichen Abmahnung der CBH Rechtsanwälte (Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB) aus Köln im Auftrag der Louis Vuitton SAS wegen der Verletzung von Rechten an dem geschützten Markenzeichen "LV".
Die CBH Rechtsanwälte (Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB) aus Köln verschickt aktuell Abmahnungen, mit welchen die Verletzungen von Markenrechten der Louis Vuitton SAS durchgesetzt werden sollen. Diese ist Inhaberin der Rechte an dem umfangreich geschützten Firmen-Logo "LV". Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen Freizeitanzüge zum Kauf angeboten zu haben, welche mit einer ähnlichen Kennzeichnung wie dem „LV“-Logo versehen gewesen sein sollen. Im Rahmen eines Testkaufs, den Louis Vuitton im Ladengeschäft vor Ort durchgeführt haben will, sei die angebliche Markenrechtsverletzung aufgefallen. Es handele sich bei den angebotenen Freizeitanzügen nach Ansicht der CBH Rechtsanwälte mithin um Produktfälschungen und somit um eine Markenrechtsverletzung iSd. Art. 9 I lit. c GMV.
Die CBH Rechtsanwälte fordern aufgrund dieses Verstoßes gegen das Markenrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem wird der Betroffene zur Auskunft über den Umfang des Gebrauchs der Bezeichnung aufgefordert und die Herausgabe der Waren gefordert. Zuletzt wird der Ersatz der bisher entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten aufgefordert.
Empfehlung:
Sollten sie von einer Abmahnung der CBH Rechtsanwälte betroffen sein, erteilen Sie keine voreiligen Auskünfte. Dies könnte einem Schuldanerkenntnis gleich kommen, durch welches Sie:
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Die CBH Rechtsanwälte (Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB) aus Köln verschickt aktuell Abmahnungen, mit welchen die Verletzungen von Markenrechten der Louis Vuitton SAS durchgesetzt werden sollen. Diese ist Inhaberin der Rechte an dem umfangreich geschützten Firmen-Logo "LV". Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen Freizeitanzüge zum Kauf angeboten zu haben, welche mit einer ähnlichen Kennzeichnung wie dem „LV“-Logo versehen gewesen sein sollen. Im Rahmen eines Testkaufs, den Louis Vuitton im Ladengeschäft vor Ort durchgeführt haben will, sei die angebliche Markenrechtsverletzung aufgefallen. Es handele sich bei den angebotenen Freizeitanzügen nach Ansicht der CBH Rechtsanwälte mithin um Produktfälschungen und somit um eine Markenrechtsverletzung iSd. Art. 9 I lit. c GMV.
Die CBH Rechtsanwälte fordern aufgrund dieses Verstoßes gegen das Markenrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem wird der Betroffene zur Auskunft über den Umfang des Gebrauchs der Bezeichnung aufgefordert und die Herausgabe der Waren gefordert. Zuletzt wird der Ersatz der bisher entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten aufgefordert.
Empfehlung:
Sollten sie von einer Abmahnung der CBH Rechtsanwälte betroffen sein, erteilen Sie keine voreiligen Auskünfte. Dies könnte einem Schuldanerkenntnis gleich kommen, durch welches Sie:
- die Markenrechtsverletzung eingestehen
- sich für die Dauer von 30 Jahren verpflichten
- eine Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe
- und die Erstattung der vollständigen Anwaltskosten zu zahlen.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.