Abmahnung der Zierhut IP im Auftrag der E. S. Trading GmbH wegen Verletzung des Wettbewerbsrechts

24.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (120 mal gelesen)
Abmahnung der Zierhut IP im Auftrag der E. S. Trading GmbH wegen Verletzung des Wettbewerbsrechts

Die Zierhut IP Rechtsanwalts AG aus München vertritt die Interessen der E. S. Trading GmbH, die Textilwaren, unter anderem auf eBay, verkauft. Nun verschickten die Rechtsanwälte eine Abmahnung an einen Verkäufer, der selbst eine Verkaufswebsite betreibe und auf der Website unter anderem auch Kleidung zum Verkauf anbiete.

In der Abmahnung wird dem Betroffenen vorgeworfen, nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht informiert zu haben. Da es sich bei den Verkäufen auf der Website des Betroffenen um Fernabsatzverträge handeln würde, müsse er gemäß §§312g Abs. 1, 355 BGB über das Widerrufsrecht informieren. Der Betroffene hätte zwar eine Widerrufsbelehrung zur Verfügung gestellt, jedoch fehle auf dieser die Angabe der Telefonnummer. Somit läge eine Erschwerung des telefonischen Widerrufs vor. Dies stelle einen Verstoß gegen §3 UWG dar.

Aufgrund dieses Verstoßes machen die Zierhut IP Rechtsanwalts AG für die E. S. Trading GmbH einen Unterlassungsanspruch geltend und legen der Abmahnung eine vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bei.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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