Erneut Vertragsstrafenforderung des IDO Interessenverbands aus Verstößen gegen Unterlassungserklärungen

23.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (154 mal gelesen)
Erneut Vertragsstrafenforderung des IDO Interessenverbands aus Verstößen gegen Unterlassungserklärungen

Der IDO Verband ist bekannt für das Verschicken von Abmahnungen an Großhändler, welche ihre Produkte auf der Plattform "eBay.de" vertreiben. Diese halten nach Ansicht der IDO die hierfür einschlägigen gesetzlichen Vorgaben nicht ein. Insbesondere rügt der IDO

- fehlerhafter Widerrufsbelehrungen
- fehlende der gesetzesmäßigen Widerrufsbelehrung
- fehlerhafte Angaben zur Rückerstattung
- fehlende OS-Links
- nicht klickbare OS-Links
- unzureichende Angabe der Lieferfristen
- irreführende Angaben zum Versand ("Einschreiben versichert")
- irreführende Angaben zum Versand ins Ausland ("Auslandsversandkosten auf Anfrage")
- unzureichende Informationen zur Speicherung des Vertragstextes nach Vertragsschluss

und sieht in diesem Verhalten Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht, die Schadensersatzforderungen anderer Mitbewerber begründen würden.

Durch die Schreiben wird in der Regel die  Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, ein Musterformular ist regelmäßig beigefügt. Daneben können auch Auskunftsansprüche und Schadensersatzforderungen enthalten sein. Des Weiteren wird von den Betroffenen Ersatz der entstandenen Anwaltskosten verlangt. Dieser richtet sich nach dem durch den IDO im Schreiben hoch bezifferten Gegenstandswert.

Aktuelle Schreiben:

Durch ein aktuelles Schreiben machte der IDO e.V.  nun Ansprüche aus solchen Erklärungen geltend. Angeblich haben die Betroffenen gegen die von ihnen abgegebenen Unterlassungserklärungen verstoßen. Hierfür verlangt der IDO die Zahlung der Vertragsstrafen in Höhe von mehreren tausend Euro. Im Falle, dass diesen Forderungen nicht entsprochen wird, ist zu erwarten, dass der IDO e.V. den Rechtsweg aufsuchen wird.

Das Vorgehen des IDO e.V. zeigt die Gefährlichkeit der rechtliche Bindungswirkung, die durch die Unterzeichnung einer vorformulierten Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung für den Abgemahnten eintritt. Auch eine Modifizierung des vorformulierten Textes kann keine vollumfängliche Abwendung von Ansprüchen bewirken. 

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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