Forderungsschreiben des IDO e.V. wegen Verstoßes gegen eine Unterlassungserklärung

14.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (114 mal gelesen)
Schreiben des IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. aus Leverkusen wegen Verstoßes gegen eine Unterlassungserklärung

Der IDO Verband ist bereits für das Verschicken von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen an Betreiber von Online-Shops, die insbesondere auf der Plattform eBay auftreten, bekannt. 

Der von dem aktuellen Schreiben Betroffene, welcher als Onlinehändler auftritt, hatte im letzten Jahr bereits eine Abmahnung vom IDO e.V. erhalten. In dieser wurde ihm vorgeworfen, er habe angeblich bei Angeboten im Internet gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoßen, indem er eine falsche Widerrufsbelehrung verwendete und nicht auf das gesetzliche Mängelhaftungsrecht hinwies. Nach Erhalt der Abmahnung gab der Betroffene eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab.

Nun, erreichte ihn das erneute Schreiben vom IDO e.V. Ihm wird darin vorgeworfen, in folgenden Punkten gegen die abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung verstoßen zu haben:
  • fehlendes Muster-Widerrufsformular
  • fehlende Angabe, ob der Preis die Umsatzsteuer enthält
  • keine Belehrung zum Mängelhaftungsrecht
  • fehlende Information bzgl. der Vertragstextspeicherung
Diese Punkte seien Bestandteil der Unterlassunserklärung, die der Betroffene im letzten Jahr abgegeben hatte, gewesen. Durch den Verstoß hiergegen sei ein Anspruch des IDO e.V. auf eine Vertragsstrafe entstanden, deren Bezahlung nun gefordert wird.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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