Erneut Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Lauterer Wettbewerb e.V. aus München fehlerhafter Produktkennzeichnung

07.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (80 mal gelesen)
Abmahnung des Lauterer Wettbewerb e.V. aus München wegen fehlender Produktkennzeichnung (CE-Kennzeichnung).

Der Verein Lauterer Wettbewerb e.V. aus München wurde zur Beobachtung und Kontrolle der Einhaltung von Normen für faire Wettbewerbsbedingungen gegründet. Regelmäßig mahnt er im Zuge dessen Händler ab, die ein nach seiner Ansicht unlauteres Wettbewerbsverhalten aufweisen.

Der von einer aktuellen Abmahnung des Vereins Betroffene hat im Rahmen der Verkaufsangebote von Beleuchtungskörpern versäumt die Energieeffizienzklasse eines zum Verkauf angebotenen Elektronikgerätes nach den Regeln der EU-Verordnung auf dem Produkt bzw. auf der Verpackung zu Vermerken. Auch eine Registrierung bei der Stiftung EAR sei unterblieben. Des weiteren wird dem Abgemahnten vorgeworfen, dass seine Kontaktadresse nicht hinterlegt worden sei.

Der Lauterer Wettbewerb e.V. fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und den Ersatz der entstandenen Abmahnkosten. Sollten Sie ebenfalls von einer solchen oder ähnlichen Abmahnung des Vereins Lauterer Wettbewerb e.V. betroffen sein, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Rechtsverletzung vorliegt, bevor eine Erklärung abgegeben wird.

Empfehlung:

Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
  • für eine Rechtsverletzung verantwortlich sind
  • und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
  • zur Zahlung einer Vertragsstrafe in der in der Erklärung bestimmten Höhe
  • und zur Erstattung der vollständigen Kosten.
Diese vertragliche Verpflichtung gilt auch dann, wenn Sie die vorgeworfene Rechtsverletzung nicht verübt haben. Der Text einer bereits der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderte Kostenpauschale und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

per Fax (0431 / 30 53 718)

oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.


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