Abmahnung der Hans Rix Handelsgesellschaft mbH durch die Kanzlei Brödermann Jahn wegen Verstößen gegen das Markenrecht

24.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (148 mal gelesen)
Abmahnung der Hans Rix Handelsgesellschaft mbH durch die Kanzlei Brödermann Jahn wegen Verstößen gegen das Markenrecht

Die Brödermann Jahn Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg verschickte kürzlich eine Abmahnung für die Hans Rix Handelsgesellschaft mbH aus Kiel, in der Verstöße gegen das Markenrecht gerügt werden. Die Hans Rix Handelsgesellschaft betreibt einen Großhandel mit Outdoorprodukten und sei Inhaberin diverser Marken EXPLORER.

Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, durch ein Angebot mit der Bezeichnung "Explorer" die Markenrechte der Hans Rix Handelsgesellschaft verletzt zu haben.

Die Brödermann Jahn Rechtsanwaltsgesellschaft fordert aufgrund dieser Verstöße gegen das Markenrecht:

  • Abgabe einer Unterlassungserklärung
  • Verpflichtung zur Erstattung der Rechtsanwaltskosten, bemessen an einem Gegenstandswert von 100.000,00€
  • Auskunftserteilung über Herkunft und Vertriebsweg der fraglichen Produkte
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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