Abmahnung: Kanzlei Zierhut IP mahnt erneut für Frida Kahlo Corporation ab | Marke "Frida Kahlo"

12.04.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (63 mal gelesen)
Kanzlei Zierhut IP mahnt erneut für Frida Kahlo Corporation markenrechtlich ab.

Die Kanzlei Zierhut IP aus München mahnt erneut im Auftrage der Frida Kahlo Corporation einen Online-Händler, wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen an der Marke "Frida Kahlo" ab.

Inhalt der Abmahnung:

"Die Frida Kahlo Corporation hat den Wunsch und die Bemühung, Frida Kahlos Vermächtnis zu erziehen, zu teilen und zu bewahren, zu einer dauerhaften Verpflichtung gemacht." So führt es die Frida Kahlo Corporation auf ihrer Website aus. Sie ist Inhaberin verschiedener Marken, welche Bezug auf die Person Frida Kahlo nehmen.
Die Frida Kahlo Corporation sei auch Inhaberin der Wortmarke "Frida Kahlo". Diese Markenrechte habe der abgemahnte Online-Händler verletzt, da er zum Bewerben einer Kulturtasche die Artikelüberschrift mit der Bezeichnung "Frida Kahlo" verwendet habe.
Zudem sei auf der Kulturtasche das Portrait der Künstlerin Frida Kahlo aufgedruckt gewesen. Beides stelle eine Markenrechtsverletzung zum Nachteil der Frida Kahlo Corporation dar. Die Marke "Frida Kahlo" sei beim Europäischen Markenamt (EUIPO) für den Schutz verschiedener Klassen eingetragen.

Forderungen aus der Abmahnung:

Der abgemahnte Online-Händler wird aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Eine solche Erklärung sieht für zukünftige Verstöße die Zahlung einer festen Vertragsstrafe an den Abmahnenden vor. Zudem soll der Abgemahnte Auskunft über Herkunft, Vertriebswege und Umsätze erteilen. Es werden Rechtsanwaltskosten nach einem Gegenstandswert von 250.000 Euro gefordert. Es wird dem Abgemahnte zudem ein Vergleichsangebot bei schneller Abwicklung angeboten. Hierbei würden sich die Abmahnkosten nach einem Gegenstandswert von 187.500,00 Euro richten. Der Abgemahnte soll somit 2.884,70 Euro zahlen.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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