Albrecht & Bischoff Rechtsanwälte für die Knieper Verwaltungs GmbH

05.01.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (54 mal gelesen)
Urheberrecht: Abmahnung der Albrecht & Bischoff Rechtsanwälte für die Knieper Verwaltungs GmbH

Die Albrecht & Bischoff, Partnerschaft von Rechtsanwälten aus Hamburg vertreten die Interessen der Knieper Verwaltungs GmbH. Die Rechtsanwälte verschickten nun erneut Schreiben, mit welchem die unerlaubte Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke im Internet abgemahnt wird.

Inhalt der Abmahnung:

Die Knieper Verwaltungs GmbH ist Inhaberin der exklusiven Nutzungsrechte der unter www.marions-kochbuch.de abrufbaren Fotografien. Somit steht es nur ihr zu, diese zu vervielfältigen und öffentlich im Internet zugänglich zu machen, sowie einfache Nutzungsrechte an Dritte zu vergeben.

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, auf seiner Internetseite ein Foto von der Website www.marions-kochbuch.de genutzt zu haben. Dem Abgemahnten sei jedoch keine Nutzungsberechtigung erteilt worden, sodass die erfolgte Verwendung unerlaubt geschehen sei. Aufgrund der fehlenden Nutzungsberechtigung und der damit einhergehenden unerlaubten Verwendung des Fotos läge somit ein Verstoß gegen das Urheberrecht dar.

Forderungen aus der Abmahnung:

Aufgrund des Verstoßes gegen das Urheberrecht fordern die Rechtsanwälte für ihre Mandantin von dem Abgemahnten zunächst die unverzügliche Entfernung des Fotos von der Website und von dem Server. Weiterhin wird der Abgemahnte zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Schließlich wird sowohl die Zahlung eines Schadensersatzes sowie die Erstattung der bisher entstandenen Rechtsanwaltskosten gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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