Waldorf Frommer mahnt Filesharing des Films „Adrift“ („Die Farbe des Horizonts“) ab

01.04.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (66 mal gelesen)
Waldorf Frommer mahnt Filesharing des Films „Adrift“ („Die Farbe des Horizonts“) für TOBIS Film GmbH ab

Die Kanzlei Waldorf Frommer ist bekannt für ihre Abmahnungen wegen des Filesharings diverser Filme und Serien. Die Rechtsanwälte verschickten für die TOBIS Film GmbH ein Schreiben, mit welchem das Filesharing des Films „Adrift“ (deutsch: „Die Farbe des Horizonts“) abgemahnt wird.


Über „Adrift“ („Die Farbe des Horizonts“):

„Adrift“ ist ein Filmdrama des Regisseurs Baltasar Kormákur aus dem Jahr 2018.

Der Film basiert auf der wahren Geschichte einer jungen Frau und ihres Verlobten, die während einer Segeltour im Pazifischen Ozean auf ihrem Weg von Tahiti nach Kalifornien in einen starken Sturm geraten. Tami Oldham sticht mit ihrem Verlobten Richard Sharp von Tahiti aus in Richtung Kalifornien in See. Doch der Segeltörn entpuppt sich als Horror-Trip, als das Boot in einen starken Sturm gerät. Richard wird von Bord gefegt, Tami erwacht Stunden später allein auf offener See. Der ursprüngliche Zielhafen San Diego ist mit dem beschädigten Boot unerreichbar geworden, sodass sie beschließt, stattdessen das 1500 Seemeilen entfernte Hawaii anzulaufen. Unterstützt von ihrem schwer verletzten Verlobten, der sich später als Halluzination erweist, navigiert sie das Schiff mittels Sextant und Seekarten bis nach Hilo auf Hawaii.


Inhalt der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, den Film über ein Filesharing-Programm ohne notwendige Zustimmung der TOBIS Film GmBH im Internet verbreitet zu haben.


Forderungen aus der Abmahnung:

Die Rechtsanwälte fordern aufgrund dieser Rechtsverletzung den Abgemahnten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Des Weiteren wird die Zahlung eines Schadensersatzes, sowie die Erstattung der entstandenen Rechtsanwaltskosten gefordert.


Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.


Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


Autor dieses Rechtstipps

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