Abmahnung der Kanzlei Teerhag & Partner im Auftrag der Dotter & Zabransky GmbH wegen rechtswidrigen Verkaufes von PlayStation-Spielen

23.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (168 mal gelesen)
Abmahnung der Kanzlei Teerhag & Partner im Auftrag der Dotter & Zabransky GmbH wegen rechtswidrigen Verkaufes von PlayStation-Spielen

Die Kanzlei Teerhag & Partner vertritt die Interessen der Dotter & Zabransky GmbH, die im Videospielbereich tätig ist. Das Schreiben richtet sich an einen Online-Händler, der ebenso Videospiele verkauft und deshalb mit der Dotter & Zabransky GmbH in einem Wettbewerbsverhältnis steht. Der von der aktuellen Abmahnung der Kanzlei Betroffene soll ein Playstation-Spiel auf der Internetplattform "amazon.de" verkaufen. Bei einem Testkauf monierte die Dotter & Zabransky GmbH, dass nicht das gekaufte Spiel, sondern nur eine günstigere "PlayStation Hits"-Spielversion geliefert wurde. Die Abweichung von der bestellten und der gelieferten Ware stellt gemäß § 5 UWG eine Irreführung dar. Die Kanzlei Teerhag & Partner sieht hierin einen Verstoß gegen die wettbewerbsrechtlichen Vorschriften.

Die Kanzlei Teerhag & Partner fordert daher die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Erstattung der Anwaltskosten. Sollten Sie ebenfalls von einer solchen oder ähnlichen Abmahnung der Kanzlei Teerhag & Partner betroffen sein, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Rechtsverletzung vorliegt, bevor eine Erklärung abgegeben wird.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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