Abmahnung der Lentze Stopper Rechtsanwälte im Auftrag der Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH wegen unerlaubten Ticket-Weiterverkaufs

23.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (181 mal gelesen)
Abmahnung der Lentze Stopper Rechtsanwälte im Auftrag der Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH wegen unerlaubten Ticket-Weiterverkaufs

Die Lentze Stopper Rechtsanwälte PartGmbB aus München vertreten die Interessen der Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH. Kürzlich richteten sie sich mit einer Abmahnung an eine Person, welche in rechtswidriger Weise online Tickets zu einem Fußballspiel von Bayer 04 Leverkusen verkauft haben soll.

Beim Kauf von Fußballtickets akzeptiert der Käufer die sogenannten Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (kurz: ATGB). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beinhalten Regelungen zur Weitergabe von Tickets an andere Personen. Nach diesen ist es untersagt, die Tickets für andere Personen als für sich selbst zu nutzen und es öffentlich bei Internetauktionen oder in anderen Portalen, wie z.B. eBay, eBay Kleinanzeigen, Facebook oder viagogo zum Kauf anzubieten. Dies stehe unter der Ziffer 10.2 der ATGB von Bayer 04 Leverkusen. Der Fußballclub will so kontrollieren, welche Personen Zutritt zum Fußballstadion haben. Der Ticket-Weiterverkauf sei also nicht ganz verboten, aber nur z.B. über offizielle Vorverkaufsstellen erlaubt.

Der Vorwurf lautet, der von der Abmahnung Betroffene habe auf der Verkaufsplattform "eBay-Kleinanzeigen" Tickets zum Kauf angeboten und zudem auch keine Abbildung der ATGB beigefügt. Dies stelle einen Verstoß gegen die ATGB und damit eine Rechtsverletzung bei Bayer 04 Leverkusen dar.

Die Lentze Stopper Rechtsanwälte fordern in der Abmahnung  zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Zudem wird die Zahlung eines Pauschalbetrages zur Beilegung der Sache gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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