Markenrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Dr. Wallscheid & Drouven im Auftrag der Tropica GmbH & Co. KG wegen der Marke "TROPICA"

07.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (87 mal gelesen)
Markenrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Dr. Wallscheid & Drouven PartG aus Münster im Auftrag der Tropica GmbH & Co. KG aus Münster wegen der Verletzung von Rechten an der geschützten Marke "TROPICA".

Die Rechtsanwälte Dr. Wallscheid & Drouven PartG aus Münster verschicken aktuell Abmahnungen, mit welchen die Verletzungen von Markenrechten der Tropica GmbH & Co. KG durchgesetzt werden sollen. Es wird geltend gemacht, dass die Tropica GmbH & Co. KG Inhaberin der Wortmarke "TROPICA" sei. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, er habe im Rahmen von Verkaufsangeboten die Bezeichnung "TROPICA" benutzt und diese auch auf die Warenverpackung abdrucken lassen, ohne hierzu berechtigt zu sein. Diese Bezeichnung, ohne eine Erlaubnis zur Nutzung durch einen Lizenzvertrag mit der Tropica GmbH & Co. KG, stelle eine Markenrechtsverletzung gem. § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, bzw. Art. 9 Abs. 2 lit. b) UMV dar.

Die Rechtsanwälte Dr. Wallscheid & Drouven  fordern aufgrund dieses Verstoßes gegen das Markenrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, zu diesem Zwecke ist der Abmahnung bereits ein vorformuliertes Schreiben zur Unterzeichnung beigefügt. Zudem wird der Betroffene zur Auskunft über den Umfang des Gebrauchs der Bezeichnung aufgefordert und zum Ersatz der bisher entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten aufgefordert.

Empfehlung:

Sollten sie von einer Abmahnung der Rechtsanwälte Dr. Wallscheid & Drouven betroffen sein, erteilen Sie keine voreiligen Auskünfte. Dies könnte einem Schuldanerkenntnis gleich kommen, durch welches Sie:

  • die Markenrechtsverletzung eingestehen
  • sich für die Dauer von 30 Jahren verpflichten
  • eine Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe
  • und die Erstattung der vollständigen Anwaltskosten zu zahlen.
Diese vertraglich Verpflichtung gilt auch dann, wenn Sie die vorgeworfene Rechtsverletzung nicht verübt haben. Der Text einer bereits der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderte Kostenpauschale und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

per Fax (0431 / 30 53 718)

oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.


Autor dieses Rechtstipps

Rechtsanwalt
Carsten Herrle
Weitere Rechtstipps (1421)

Anschrift
Harmsstraße 83
24114 Kiel
DEUTSCHLAND

Telefon:
Nummer anzeigen
Mobil:
Nummer anzeigen
Kontakt

Bitte verwenden Sie zur Kontaktaufnahme bevorzugt dieses Formular. Vielen Dank!



captcha



zum Kanzleiprofil von
Rechtsanwalt Carsten Herrle