Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Hogan Lovells International LLP im Auftrag der Boardriders IP Holdings wegen "Element"

07.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (120 mal gelesen)
Abmahnung der Kanzlei Hogan Lovells International LLP im Auftrag der Boardriders IP Holdings, LLC aus Kalifornien  wegen Verletzungen der Rechte an der Wortmarke "Element".

Die Kanzlei Hogan Lovells International LLP vertritt die Interessen der Boardriders IP Holdings, LLC, welche Inhaberin der Rechte an der Wortmarke "Element" für die Vermarktung von Waren und Dientsleistungen ist. Insbesondere ist diese im Bereich der Bekleidungstextilien und Accessoires für Streetwear bekannt. Die Kanzlei Hogan Lovells verschickt derzeit Abmahnungen mit dem Vorwurf, der Betroffene sei Eigentümer einer Marke, die zu der der Boardriders IP eine zu große Ähnlichkeit aufweist und dadurch die Rechte der Boardriders IP verletzt. Durch das zu ähnliche Markenzeichen bestünde eine Verwechslungsgefahr, welches eine Markenrechtsverletzung darstelle. Dem Schreiben ist daher der Widerspruch gegen die Marke des von der Abmahnung betroffenen zu entnehmen

Die Kanzlei Hogan Lovells fordert nun die Rücknahme der Markenanmeldung. Ferner wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt.

Empfehlung:

Sollten sie von einer Abmahnung der Kanzlei Hogan Lovells betroffen sein, erteilen Sie keine voreiligen Auskünfte. Dies könnte einem Schuldanerkenntnis gleich kommen, durch welches Sie:
  • eine Rechtsverletzung eingestehen und
  • sich für die Dauer von 30 Jahren verpflichten
  • eine Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe
  • und die Erstattung der vollständigen Anwaltskosten zu zahlen.
Diese vertraglich Verpflichtung gilt auch dann, wenn Sie die vorgeworfene Rechtsverletzung nicht verübt haben. Der Text einer bereits der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderte Kostenpauschale und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

per Fax (0431 / 30 53 718)

oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.


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