Abmahnung der Kanzlei brandt.legal im Auftrag der tecXOS GmbH wegen fehlerhafter Bezeichnung von Atemschutzmasken

11.09.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (195 mal gelesen)
Abmahnung der Kanzlei brandt.legal im Auftrag der tecXOS GmbH wegen fehlerhafter Bezeichnung von Atemschutzmasken

Die Kanzlei brandt.legal vertritt die Interessen der tecXOS GmbH aus Laupheim. Er verschickte kürzlich im Namen der tecXOS GmbH eine Abmahnung wegen angeblicher Verletzungen des Wettbewerbsrechts.

Der von der Abmahnung Betroffene, welcher auf eBay unter anderem FFP2 und KN95 Masken anbietet, stehe in einem Wettbewerbsverhältnis zu der tecXOS GmbH. Dem Betroffenen wird in der Abmahnung vorgeworfen, auf eBay unberechtigterweise Atemschutzmasken mit einem CE-Zeichen gekennzeichnet zu haben. Dies würde einen Verstoß gegen das Gesetz unlauteren Wettbewerbs (UWG) darstellen und zudem wettbewerbswidrig und irreführend sein.

Die Kanzlei brandt.legal fordert aufgrund der vermeintlichen Rechtsverstöße von dem Abgemahnten:
  • Erstattung der Anwaltskosten
  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, ein vorformuliertes Schreiben ist der Abmahnung bereits beigefügt
  • Schadensersatz
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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