Abmahnung der IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der MG Premium Ltd. wegen des Titels "Milf Witches Part 2"

24.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (201 mal gelesen)
Abmahnung der IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der MG Premium Ltd. wegen des Titels "Milf Witches Part 2"

Die für das Verschicken von Abmahnungen bereits bekannte IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Berlin verschickte nun erneut eine Abmahnung im Auftrag der MG Premium Ltd. Die MG Premium Ltd. veröffentlicht Filme, Musik und Computerprogramme- oder spiele. Anlass der Schreiben sind Rechtsverletzungen der MG Premium Ltd. an dem gegenständlichem Titel "Milf Witches Part 2", welcher von dem von der Abmahnung Betroffenen in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen), in diesem Fall bei "Bittorrent", zum Download angeboten worden sein soll.

Die IPPC Law fordert hierfür sowohl die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung eines Vergleichsbetrages zur Beilegung der Sache.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt üblicherweise der Vorwurf zugrunde, dass der gegenständliche Titel in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein soll. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der IPPC Law betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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