Abmahnung des WeSaveYourCopyrights RAs im Auftrag der reFX Audio Software Inc. wegen Filesharings

23.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (160 mal gelesen)
Abmahnung des WeSaveYourCopyrights RAs im Auftrag der reFX Audio Software Inc. wegen Filesharings

Der WeSaveYourCopyrights Rechtsanwalt vertritt die Interessen der reFX Audio Software Inc. Aktuell verschickte dieser ein Schreiben an den von der Abmahnung Betroffenen, der gegen das Urheberrecht verstoßen haben soll.

Das Computerprogramm "reFX Nexus 2" soll in einem BitTorrent-Netzwerk bzw. in einem "Filesharing-Netzwerk" von dem durch die Abmahnung Betroffenen angeboten, übertragen und öffentlich zugänglich gemacht worden sein. Dies will die reFX Audio Software Inc. durch die ermittelten IP-Adresse des Abgemahnten erkannt haben. Dies stelle zudem einen Verstoß gegen die urheberrechtlichen Vorschriften dar.

Der Rechtsanwalt fordert hierfür sowohl die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, eine Mustererklärung liege dabei, als auch die umgehende und dauerhafte Löschung der angebotenen Datei von der Festplatte. Dazu verlangen sie die Zahlung eines Vergleichsbetrages, der sich aus den Anwaltskosten und dem Schadensersatz zusammensetzt.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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