Erneut eine Abmahnung der Kanzlei Lubberger Lehment im Auftrag der Volkswagen AG wegen diverser Markenrechtsverstöße

23.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (210 mal gelesen)
Erneut eine Abmahnung der Kanzlei Lubberger Lehment im Auftrag der Volkswagen AG wegen diverser Markenrechtsverstöße

Die Kanzlei Lubberger Lehment aus Berlin versendete wieder eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen von Markenrechten der Volkswagen AG durchgesetzt werden sollen.
In der Abmahnung wird ausgeführt, dass die Volkswagen AG Inhaberin an diversen umfangreich geschützten Marken ist. Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, auf der Internetplattform "ebay.de" Front- und Kotflügelembleme für Kraftfahrzeuge, unter Verwendung von Marken von VW, zum Kauf angeboten zu haben. Dabei soll es sich laut der Kanzlei Lubberger Lehment nicht um Originalkappen handeln.

Die betroffenen Unions-Wortmarken/Wort-/Bild-Marken sind folgende:

"VW im Kreis"
"GTI"
"R-Line Logo"
"VW"
"R-Line"

Dies stelle also eine Verletzung der Markenrechte gemäß Art. 9 Abs. 1 S. 2  lit. a) UMV und Art. 9 Abs. 1 S. 2 lit. c) UMV der Volkswagen AG dar und würde Ansprüche dieser begründen.

Die Kanzlei Lubberger Lehment fordert aufgrund dieser Verstöße gegen das Markenrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem wird von dem Betroffenen die Erteilung von Auskunft über die Anzahl und Verkaufspreise der abgemahnten Produkte, über die Namen und Anschrift sämtlicher gewerblicher Abnehmer, über Namen und Anschrift der Vorlieferanten und über die Anzahl und Einkaufspreise der fraglichen Produkte, verlangt. Des Weiteren fordern die Rechtsanwälte die Bestätigung des Abgemahnten bzgl. des Anerkenntnis eines Schadensersatzanspruches und der Vernichtung aller noch vorhandenen Produkte. Zuletzt verlangen sie noch Aufwendungsersatz, also die Übernahme der Rechtsanwaltskosten.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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