Abmahnung: FPS RAe mahnen für Microsoft ab | Product-Keys

12.04.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (67 mal gelesen)
Die Kanzlei FPS Rechtsanwälte aus Hamburg mahnt für Microsoft die Verletzung von Marken- und Urheberrechten ab.

Die Kanzlei FPS Rechtsanwälte aus Hamburg mahnt für Microsoft die Verletzung von Marken- und Urheberrechten ab.

Inhalt der Abmahnung:

Die Abmahnung bezieht sich auf sogenannte "Product-Keys". Product-Keys sind Lizenz- oder Produktschlüssel, welche benötigt werden um ein Programm erstmals (oder bei einer Neuinstallation) auf einem Rechner zu installieren. Product-Keys haben in weiten Teilen die früher von Programm-Herstellern verwendeten Installations-CDs/DVDs ersetzt.

Die FPS Rechtsanwälte mahnen für Microsoft die marken- und urheberrechtswidrige Verwendung solcher Product-Keys ab. Die verwendeten Product-Keys würden aus Lizenzen stammen, welche von Microsoft nie in der EU verkauft worden wären.

Forderungen aus der Abmahnung:

Die Abgemahnten werden von den FPS Rechtsanwälten aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Diese sieht für jeden zukünftigen Verstoß eine Vertragsstrafe von mindestens 5.100 Euro vor. Sollten mehrere Lizenzen in Verkehr gebracht werden, würde sich die Vertragsstrafe um 2.000 Euro je Lizenz erhöhen. 

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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