Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für die Warner Bros. Entertainment Inc. wegen des Films "Tenet"

24.09.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (51 mal gelesen)
Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für die Warner Bros. Entertainment Inc. wegen des Films "Tenet"

Derzeit mahnen die Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München für die Warner Bros. Entertainment Inc. das Filesharing des Filmes "Tenet" ab.

"Tenet" ist ein Science-Fiction-Action-Spionage-Film aus dem Jahr 2020 von dem bekannten Regisseur Christopher Nolan.

Es geht um einen Agent, welcher rekrutiert wird, um einen besonderen Auftrag auszuführen. Er soll den 3. Weltkrieg verhindern. Diesmal ist jedoch keine nukleare Bedrohung der Grund. Es muss eine Person gestoppt werden, die die Fähigkeit besitzt, die Zeit zu manipulieren.

Der Vorwurf der Abmahnung ist das Filesharing des Filmes.

Aufgrund des Filesharings wird von der Kanzlei Waldorf Frommer die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung durch den Adressaten der Abmahnung gefordert. Des Weiteren werden ein Lizenzschaden sowie die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


Autor dieses Rechtstipps

Rechtsanwalt
Carsten Herrle
Weitere Rechtstipps (1421)

Anschrift
Harmsstraße 83
24114 Kiel
DEUTSCHLAND

Telefon:
Nummer anzeigen
Mobil:
Nummer anzeigen
Kontakt

Bitte verwenden Sie zur Kontaktaufnahme bevorzugt dieses Formular. Vielen Dank!



captcha



zum Kanzleiprofil von
Rechtsanwalt Carsten Herrle