Wieder Markenrechtliche Abmahnung der LHR Rechtsanwälte im Auftrag der Time Gate GmbH für die Marke "SAM"

07.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (93 mal gelesen)
Abmahnung der Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum (LHR) Rechtsanwälte aus Köln im Auftrag der Time Gate GmbH wegen der Verletzung von Rechten an der geschützten Marke "SAM"

Durch die von den LHR Rechtsanwälten formulierte Abmahnung wird die Verletzung von Markenrechten der Marke "SAM" gerügt. Die von ihnen vertretene Time Gate GmbH sei als Rechtsnachfolger der Uncle Sam GmbH alleinige Inhaberin der Nutzungs- und Lizenzrechte dieser Marke. Wir berichteten bereits vor einigen Monaten über eine solche Abmahnung: https://www.ra-herrle.de/lhr-time-gate-gmbh-sam/

Der der Abmahnung zugrunde liegende Vorwurf lautet, der Betroffene habe Textilien online zum Verkauf angeboten und dabei die Bezeichnung "SAM" verwendet, ohne im Besitz der hierfür erforderlichen Lizenz zur Nutzung der Marke gewesen zu sein. Dies stelle einer Markenrechtsverletzung bei der Time Gate GmbH dar.

Die LHR Rechtsanwälte fordern aufgrund des vermeintlichen Verstoßes gegen Markenrechte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Der Ersatz etwaiger Schadens- oder Rechtsanwaltskosten wird dagegen nicht geltend gemacht.

Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der LHR Rechtsanwälte betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.

Empfehlung:

Erteilen Sie keine unüberlegte Auskunft, denn dies könnte einem Schuldanerkenntnis gleich kommen, durch welches Sie:
  • die Markenrechtsverletzung eingestehen
  • sich für die Dauer von 30 Jahren verpflichten
  • eine Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe
  • und die Erstattung der vollständigen Anwaltskosten zu zahlen.
Diese vertragliche Verpflichtung gilt auch dann, wenn Sie die vorgeworfene Rechtsverletzung nicht verübt haben. Der Text einer bereits der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderte Kostenpauschale und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

per Fax (0431 / 30 53 718)

oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.


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