Marke QUIXX: E.V.I. GmbH lässt durch rwzh Rechtsanwälte München wegen behaupteter Markenrechtsverletzung abmahnen

07.10.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (76 mal gelesen)
Marke QUIXX: E.V.I. GmbH lässt durch rwzh Rechtsanwälte München wegen behaupteter Markenrechtsverletzung der Marke QUIXX abmahnen.

Die E.V.I. GmbH lässt derzeit wegen behaupteter Markenrechtsverletzungen der Marke QUIXX durch die rwzh Rechtsanwälte aus München abmahnen.

Über die E.V.I. GmbH:
Die E.V.I. GmbH aus Neuried ist nach eigenen Angaben seit 25 Jahren führend im Segment der Behandlung und Beseitigung von Schäden oder Altersspuren auf Oberflächen.
Zu den Marken der E.V.I GmbH gehören unter anderem DISPLEX  zum Schutz von Smartphone Displays und QUIXX zum entfernen von Kratzern oder Schrammen auf Metalloberflächen.

Über die Marke QUIXX:
Die Marke QUIXX ist nach Angabe der E.V.I. GmbH seit 25 Jahren mit innovativen Do-it-yourself Reparaturprodukten im Geschäft. Die Produkte der Marke QUIXX sind zur Reparatur und zum Schutz aller Oberflächen bei Autos, Motorrädern, Booten, Fahrrädern oder Wohnmobilen geeignet.
Laut E.V.I. GmbH sind die Produkte der Marke QUIXX in über 50 Ländern erhältlich.

Inhalt der Abmahnung:
Inhalt der Abmahnung durch die rwzh Rechtsanwälte ist eine behauptete Markenrechtsverletzung der Marke QUIXX.
Der Mandant sei abgemahnt worden, da er Aufgrund der Verwendung eines der Marke QUIXX ähnlichen Zeichens, die Marke QUIXX der E.V.I. GmbH verletzt habe.
Die E.V.I. GmbH ist der Ansicht, dass das von dem Mandanten verwendete Zeichen sowohl klanglich als auch schriftbildlich, dem der Marke QUIXX hochgradig ähnlich ist.

Die rwzh Rechtsanwälte fordern im Namen der E.V.I. Gmbh die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Auskunft, sowie Schadensersatz und Anwaltskosten für die Abmahnung aus einem Streitwert in Höhe von 250.000 Euro.

Wer Abmahngefährdet ist:
Abmahngefährdet sind u.a. Anbieter von Waren der gleichen Produktgruppe, die Produkte mit einem klanglich und bildlich ähnlichen Begriff bewerben und vertreiben.


Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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