Markenrechtliche Abmahnung der CBH Rechtsanwälte im Auftrag der Firma Louis Vuitton Malletier wegen gefälschtem Gürtel
24.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (136 mal gelesen)
Markenrechtliche Abmahnung der CBH Rechtsanwälte im Auftrag der Firma Louis Vuitton Malletier wegen gefälschtem Gürtel
Die CBH Rechtsanwälte (Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB) aus Köln verschickten kürzlich eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen von Markenrechten der Firma Louis Vuitton Malletier aus Paris durchgesetzt werden sollen. Diese ist Inhaberin der Rechte an der Unionsmarke "Louis Vuitton" sowie der Logos, die unter anderem für die Produktgattung Gürtel verwendet werden.
Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, ein Paket, in dem sich ein "Louis Vuitton"- Gürtel befand, unerlaubt nach Deutschland eingeführt zu haben. Das Paket mit dem Gürtel sei vom Hauptzollamt Frankfurt am Main aufgehalten worden, da es sich bei dem Gürtel um ein Falsifikat, eine Fälschung, handle und durch die (versuchte) Einfuhr somit die Markenrechte von Louis Vuitton Malletier verletzt worden seien.
Die CBH Rechtsanwälte fordern:
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Die CBH Rechtsanwälte (Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB) aus Köln verschickten kürzlich eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen von Markenrechten der Firma Louis Vuitton Malletier aus Paris durchgesetzt werden sollen. Diese ist Inhaberin der Rechte an der Unionsmarke "Louis Vuitton" sowie der Logos, die unter anderem für die Produktgattung Gürtel verwendet werden.
Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, ein Paket, in dem sich ein "Louis Vuitton"- Gürtel befand, unerlaubt nach Deutschland eingeführt zu haben. Das Paket mit dem Gürtel sei vom Hauptzollamt Frankfurt am Main aufgehalten worden, da es sich bei dem Gürtel um ein Falsifikat, eine Fälschung, handle und durch die (versuchte) Einfuhr somit die Markenrechte von Louis Vuitton Malletier verletzt worden seien.
Die CBH Rechtsanwälte fordern:
- Unterschreibung einer Vernichtungserklärung, ein vorformuliertes Muster ist beigelegt
- Erstattung der Kosten des Grenzbeschlagnahmeverfahrens
- Erstattung der entstandenen Rechtsanwaltskosten
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.