Waldorf Frommer für Warner Bros. Entertainment Inc. - Teen Titans: The Judas Contract

03.09.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (74 mal gelesen)
Waldorf Frommer für Warner Bros. Entertainment Inc. - Teen Titans: The Judas Contract

Derzeit mahnen die Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München für die Warner Bros. Entertainment Inc. das Filesharing des Filmes "Teen Titans: The Judas Contract" ab.

"Teen Titas: The Judas Contract" ist ein Superhelden-Animationsfilm aus dem Jahr 2017.

Inhaltlich handelt der Film von den Teen Titans, bestehend aus Beast Boy, Bulue Beetle, Robin, Raven und Nightwing, die sich gemeinsam für das Gute einsetzen und dabei altbekannte Bösewichte bekämpfen. Ein neues Mitglied stellt eine Herausforderung für das eingespielte Team dar und es ist fraglich, ob sie ihre Stärke erhalten können. Interne Zweifel und Vertrauensverlust stellen jedes einzelne Mitglied auf die Probe.

Der Vorwurf der Abmahnung ist die Zugänglichmachung des Films für Dritte mittels eines Filesharing-Programms durch den Abgemahnten. Dies würde den Anwälten zufolge eine Verletzung des Urheberrechts darstellen.

Der Adressat der Abmahnung wird wegen dieser Urheberrechtsverletzung von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten zur Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie zur Zahlung eines Geldbetrages aufgefordert.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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