Filesharing - Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für die Studiocanal GmbH wegen des Films "John Wick"

24.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (93 mal gelesen)
Filesharing - Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für die Studiocanal GmbH wegen des Films "John Wick"

Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer ist bereits als Abmahnkanzlei bekannt. Sie verschickte kürzlich ein Schreiben, indem das Filesharing des Films "John Wick" abgemahnt wird.

"John Wick" ist ein US-amerikanischer Action-Spielfilm von Chad Stahelski und David Leitch aus dem Jahr 2014.

Der Film handelt von dem ehemaligen Auftragskiller John Wick, der nach dem Tod seiner Frau zurückgezogen und trauernd in einer Luxusvilla lebt. Der Hund, den seine Frau ihm geschenkt hat, ist das einzige, woran er noch hängt. Eines Nachts brechen drei Männer bei ihm ein, töten seinen Hund und zerstören somit alles, was John noch wichtig ist. Daraufhin kehrt der unverwüstbare John Wick aus seinem Ruhestand zurück und startet einen gnadenlosen Rachefeldzug, der auch vor der russischen Mafia nicht Halt macht.

Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, den Film unzulässigerweise durch Filesharing verbreitet und somit die Rechte der Studiocanal GmbH gemäß §§16, 19a UrhG verletzt zu haben.

Aufgrund dieser Verletzungen fordert die Kanzlei Waldorf Frommer von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und den Ersatz der bisher entstandenen Anwalts- und Abmahnkosten.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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