Filesharing Abmahnung: RKA Rechtsanwälte für PLAION GmbH | "Payday 3"

19.12.2023, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (92 mal gelesen)
Die RKA Rechtsanwälte verschickten eine Abmahnung im Auftrag der PLAION GmbH. Der abgemahnten Anschlussinhaber wurde des Filesharings an dem Computerspiel "Payday 3" bezichtigt.

Über das Spiel "Payday 3":

Das Spiel "Payday 3" erschien im September dieses Jahres. Wie schon in den Vorgängerteilen ist es auch im dritten Teil der Reihe die Aufgabe des Spielers, verschiedene Raubüberfälle zu planen und auszuführen.

 
Inhalt und Forderungen der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass das Spiel "Payday 3" über seinen Anschluss illegal hoch- und heruntergeladen worden sein soll.

Aufgrund dieser angeblichen Urheberrechtsverletzung soll der Abgemahnte eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Ihm wird zudem ein Vergleichsangebot unterbreitet: Durch die einmalige Zahlung von 2.200 Euro, die Abgabe der genannten Unterlassungserklärung und die Löschung der Dateien werde die angebliche Urheberrechtsverletzung als erledigt angesehen.

 
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

 
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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