Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Dr. Wachs im Auftrag eines Mandanten wegen unzureichender Garantie-Angaben

23.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (148 mal gelesen)
Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Dr. Wachs im Auftrag eines Mandanten wegen unzureichender Garantie-Angaben

Die Kanzlei Dr. Wachs aus Hamburg vertritt die Interessen eines Mandanten, der einen Online-Handel betreibt. Die Kanzlei verschickte kürzlich eine Abmahnung, welche sich an einen unternehmerischen Händler richtete, der ebenfalls online auftritt und mit dem Mandanten im Wettbewerb steht.

Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der Betroffene habe in einem Verkaufsangebot in der Artikelbeschreibung einen Hinweis auf eine "Garantie" aufgenommen, ohne hierbei genauere Informationen zu den Bedingungen vorzuhalten. Der Abgemahnte sei jedoch verpflichtet Verbrauchern, vor Abgabe einer Vertragserklärung, die Informationen über die Bedingungen einer Garantie in verständlicher Weise zur Verfügung zu stellen.

Die Kanzlei Dr. Wachs fordert daher im Namen ihres Mandanten von dem durch die Abmahnung betroffenen Händler die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung; hierfür ist dem Schreiben bereits eine vorformulierte Erklärung beigefügt. Daneben wird der Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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