Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Harmsen Utescher im Auftrag der Mary Kay Cosmetics GmbH wegen den Marken "Mary Kay" und "Timewise"

09.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (90 mal gelesen)
Abmahnung der Kanzlei Harmsen Utescher aus Hamburg im Auftrag der Mary Kay Cosmetics GmbH wegen der Verletzung von Rechten an den Marken "Mary Kay" und "Timewise"

Die Kanzlei Harmsen Utescher aus Hamburg vertritt die Interessen der Mary Kay Cosmetics GmbH, welche Tochterfirma der Mary Kay Inc. ist und bei welcher es sich um ein Direktvertriebsunternehmen für Hautpflegeprodukte und dekorative Kosmetik handelt. Es wird ausgeführt dass sie Inhaberin der Rechte an den Wortmarken "Mary Kay" und "Timewise" sei. Die Kanzlei Harmsen Utescher verschickte nun eine Abmahnung mit dem Vorwurf, der Betroffene habe diese Markenrechte verletzt, indem er Produkte unter der Bezeichnung Timewise und Mary Kay zum Verkauf angeboten habe. Bei diesen handele es sich nicht um solche Waren, die die Mary Kay Cosmetics GmbH in den Verkehr gebracht hätte, sodass eine Markenrechtsverletzung vorläge.

Die Kanzlei Harmsen Utescher fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Auskunft über den Umfang des Gebrauchs der geschützten Markenzeichen. Daneben wird der Ersatz der bereits entstandenen Abmahn und Anwaltskosten geltend gemacht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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