Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für die Image Professionals GmbH

06.10.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (65 mal gelesen)
Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt wegen vermeintlich unberechtigter Bildnutzung für die Image Professionals GmbH ab und fordert Schadensersatz.

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt für die Image Professionals GmbH aus München wegen Urheberrechtsverletzungen ab.

Die Image Professionals GmbH aus München ist ein Medienunternehmen, das verschiedene internationale Spezial-Bildagenturen zu den Themen Food, Wohnen, Beauty, Wissenschaft, Medizin & Gesundheit, Garten und Reise sowie Services für professionelle Bildnutzer vereint.

Gegenstand der Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer ist der Vorwurf der vermeintlich unberechtigten und urheberrechtswidrigen Bildnutzung im Internet.
Es soll vor allem gegen das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung und gegen das Recht der Vervielfältigung verstoßen worden sein.
Der Vorwurf: Das betroffene Bild hätte nicht ohne die Zustimmung der Image Professionals GmbH verwendet werden dürfen.

Regelmäßig befinden sich die betreffenden Bilder tatsächlich in der Datenbank der Image Professionals GmbH. Nachweise dafür, dass die Image Professionals GmbH ausschließliche Rechteinhaberin der betreffenden Bilder und Lizenzen ist, werden von der Kanzlei Waldorf Frommer in der Abmahnung allerdings zumeist nicht erbracht.

Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert mit der Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungserklärung, Schadensersatz für die unberechtigte Nutzung des Bildes, sowie eine Erstattung der Abmahnkosten.
Die Berechnung des Schadensersatzes für die unberechtigte Bildnutzung wird hierbei anhand des Preiskatalogs der Image Professionals GmbH vorgenommen.

Zu einer solchen Zahlung sollten Sie sich nicht vorschnell verpflichten!

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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