Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Gutsch Schlegel im Auftrag der Bravado International Group Merchandising Services Inc. wegen Rolling Stones "Zunge"

24.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (116 mal gelesen)
Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Gutsch Schlegel im Auftrag der Bravado International Group Merchandising Services Inc. wegen Rolling Stones "Zunge"

Die Kanzlei Gutsch Schlegel vertritt die Interessen der Bravado International Group Merchandising Services Inc. Sie verschickten nun in ihrem Namen eine Abmahnung mit dem Vorwurf, dass die Markenrechte an dem Bild der herausgestreckten Rolling Stones Zunge durch den Betroffenen verletzt worden seien. Das Zeichen sei für die Bravado International Group Merchandising Services Inc. exklusiv lizenziert und markenrechtlich geschützt.

Der von der Abmahnung Betroffene soll auf der Internetplattform "eBay" Produkte zum Kauf angeboten haben, die mit dem Zeichen der Zunge bedruckt gewesen sein sollen, jedoch ohne die dafür erforderliche Lizenz und ohne Rechtsgrund. Durch diese unberechtigte Verwendung läge ein Verstoß gegen das Markenrecht vor.

Die Kanzlei Gutsch Schlegel fordert aufgrund dieses Verstoßes die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung mit der Verpflichtung, das Zeichen "Zunge" zukünftig nicht mehr ohne Lizenz für Angebote jeglicher Art zu verwenden. Ebenfalls wird vom Betroffenen eine Auskunft darüber gefordert, wie viele Produkte mit der Zunge hergestellt und verkauft worden seien. Schließlich soll der Abgemahnte die Rechtsanwaltskosten erstatten sowie Schadensersatz zahlen.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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