Abmahnung der MV Marketing Vertrieb für Produktneuheiten aller Art GmbH durch Rechtsanwalt van Maele wegen unzulässiger Werbung

24.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (1689 mal gelesen)
Abmahnung der MV Marketing Vertrieb für Produktneuheiten aller Art GmbH durch Rechtsanwalt van Maele wegen unzulässiger Werbung

Rechtsanwalt van Maele aus Aachen vertritt die Interessen der MV Marketing Vertrieb für Produktneuheiten aller Art GmbH. Diese vertreibe eine Vielzahl von Parfümdüften innerhalb Deutschlands als auch im Ausland an gewerbliche Händler. Er verschickte kürzlich eine Abmahnung, mit welcher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht gerügt werden.

Von der Abmahnung betroffen sind Blogger, welche mit Parfümlisten werben, bei denen Markenparfüme mit ihrem "Parfümzwilling" gegenübergestellt werden. Konkret geht es in der Abmahnung um Parfüme der Firma éclat. Bei der Gegenüberstellung innerhalb der Parfümlisten durch Blogger würde es sich der Abmahnung zufolge um unzulässige Werbung nach §§ 3 Abs. 1, 6 UWG handeln.

Rechtsanwalt van Maele fordert aufgrund dieses Verstoßes gegen das Wettbewerbsrechts von dem Abgemahnten die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung. Ebenfalls wird die Erstattung der Rechtsanwaltskosten (Gegenstandswert: 100.000,00€) gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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