Abmahnung: Kanzlei KSP mahnt für dpa Picture-Alliance GmbH ab | Lichtbild

15.03.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (69 mal gelesen)
Die Kanzlei KSP Rechtsanwälte mahnt für die dpa Picture-Alliance GmbH den Betreiber einer Website für die Vermietung von Ferienwohnungen urheberrechtlich ab.

Die Kanzlei KSP Rechtsanwälte aus Hamburg mahnt für die dpa Picture-Alliance GmbH aus Frankfurt den Betreiber einer Website für die Vermietung von Ferienwohnungen ab, welcher angeblich urheberrechtswidrig Bilder auf der Website verwendet haben soll.


Inhalt der Abmahnung:


Die Kanzlei KSP Rechtsanwälte aus Hamburg mahnt den Betreiber einer Website wegen angeblichen Urheberrechtsverletzungen auf der Website ab. Der Abgemahnte soll laut Abmahnung auf der Website, auf welcher Ferienwohnungen zum Mieten angeboten werden, ein Lichtbild verwendet haben, an welchem er keine Nutzungsrechte besitzen würde. Die ausschließlichen Nutzungsrechte an diesem Bild würden der dpa Picture-Alliance GmbH zustehen. Da zwischen der dpa Picture-Alliance GmbH und dem Abgemahnten aber kein diesbezüglicher Vertrag bestehen würde, liege in der Nutzung des Lichtbildes eine Urheberrechtsverletzung.


Forderungen aus der Abmahnung:


Die Kanzlei KSP fordert im Namen der dpa Picture-Alliance GmbH Schadensersatz. Ein solcher Anspruch würde sich aus § 97 II UrhG ergeben. Im Sinne der Lizenzanalogie könne dasjenige verlangt werden, was bei rechtmäßiger Nutzung als Lizenzgebühr vereinbart worden wäre. Da die Nutzung des Lichtbildes schon seit dem Jahre 2016 bestehe, würde eine dauerhafte Nutzungsabsicht des Abgemahnten vorliegen. Somit sei Schadensersatz in Höhe von 600,00 Euro zu leisten. Zudem würden Zinsen in Höhe von 223,85 Euro und Dokumentationskosten in Höhe von 85,00 Euro fällig. Weiter soll der Abgemahnte 234,40 Euro Anwaltsgebühren zahlen. Insgesamt wird somit ein Gesamtbetrag von 1.043,25 Euro fällig.


Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?


Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


Autor dieses Rechtstipps

Rechtsanwalt
Carsten Herrle
Weitere Rechtstipps (1421)

Anschrift
Harmsstraße 83
24114 Kiel
DEUTSCHLAND

Telefon:
Nummer anzeigen
Mobil:
Nummer anzeigen
Kontakt

Bitte verwenden Sie zur Kontaktaufnahme bevorzugt dieses Formular. Vielen Dank!



captcha



zum Kanzleiprofil von
Rechtsanwalt Carsten Herrle