Erneut wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Zierhut IP Rechtsanwalts AG im Auftrag der DW Folienservice UG wegen Verstoßes gegen das VerpackungsG

09.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (76 mal gelesen)
Abmahnung der Zierhut IP Rechtsanwalts AG aus München im Auftrag der DW Folienservice UG, dieses Mal wegen Verstoß gegen das Verpackungsgesetz (VerpackG).

Die Zierhut IP Rechtsanwalts AG aus München vertritt die Interessen der DW Folienservice AG. Die Abmahnung ging an eine Personen, die nach Ansicht der Zierhut IP Rechtsanwälte ein wettbewerbswidriges Verhalten aufweise. Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen die notwendige Registrierung bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister gem. § 9 VerpackG nicht vorgenommen zu haben. Das VerpackungsG verpflichtet seit dem 01.01.2019 zu einer Registrierung bei der Datenbank LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister sowie zur Anmeldung für ein bestimmtes Entsorgungssystem.

Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert und der Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten geltend gemacht. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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