Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH wegen des Films "Pokémon: Meisterdetektiv Pikachu"

24.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (134 mal gelesen)
Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH wegen des Films "Pokémon: Meisterdetektiv Pikachu"

Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer verschickte kürzlich ein Schreiben, in dem das Filesharing des Films "Pokémon: Meisterdetektiv Pikachu" abgemahnt wird.

Der Film "Pokémon: Meisterdetektiv Pikachu" ist ein Fantasy-Abenteuerfilm von Rob Letterman. Er basiert auf dem Pokémon-Franchise, sowie auf dem Videospiel Meisterdetektiv Pikachu. Im Mittelpunkt des Films stehen Tim Goodman und Meisterdetektiv Pikachu, ein sprechendes Pokémon. Die beiden schließen sich zusammen, um das Verschwinden von Tims Vater Harry Goodman aufzuklären. Dieser war der Partner von Meisterdetektiv Pikachu und ist unter mysteriösen Umständen nach einem Autounfall verschwunden.

Die Kanzlei Waldorf Frommer wirft dem Adressaten des Abmahnschreibens vor, den Film illegal im Internet verbreitet zu haben.

Der Abgemahnte wird zur Abgabe einer fristgemäßen strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Ebenfalls werden ein Schadensersatz für die Filmproduzentin sowie die angefallenen Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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