Filesharing Abmahnung | Frommer Legal wegen "Marie Curie - Elemente des Lebens"

13.12.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (71 mal gelesen)
Die Kanzlei Frommer Legal verschickte erneut eine Abmahnung mit dem Vorwurf des Filesharings für den Film "Marie Curie - Elemente des Lebens".

Die Kanzlei Frommer Legal aus München (vormals Waldorf Frommer) verschickte erneut eine Abmahnung mit dem Vorwurf des Filesharings. Dieses Mal geht es um den Film "Marie Curie - Elemente des Lebens".

Über den Film "Marie Curie - Elemente des Lebens":

Der Film "Marie Curie - Elemente des Lebens" ist ein romantisches Filmdrama aus dem Jahr 2020. Der Film kam 16. Juli 2020 in die deutschen Kinos. Regie führte Marjane Satrapi.


Der Film "Marie Curie - Elemente des Lebens" handelt von der polnischen Chemikerin und Physikerin Marie Curie. Sie war eine visionäre Pionierin, musste jedoch ihr Leben lang gegen Geschlechterdiskriminierung kämpfen. Die zweifache Nobelpreisträgerin fand jedoch großen Halt und Unterstützung in ihrem Ehemann und Forschungspartner Pierre. Marie Curie entdeckte Polonium und Radium und versuchte, den Wert für die Menschheit zu bestimmen. Allerdings brachte die Radioaktivität auch Gefahren mit sich. Die Gesundheit Marie Curies war bereits stark angeschlagen

Inhalt und Forderungen der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird das Filesharing des Films "Marie Curie - Elemente des Lebens" vorgeworfen.

Gefordert wird aufgrund dieser Rechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiterhin wird zur außergerichtlichen Klärung ein Lizenzschadensersatz und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht. Die Kosten belaufen sich vorliegend auf 938,50 Euro.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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