Urheberrechtliche Abmahnung des RA Christian Dünow im Auftrag der Palladium GbR wegen der unberechtigten Nutzung eines Lichtbildwerkes

23.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (164 mal gelesen)
Urheberrechtliche Abmahnung des RA Christian Dünow im Auftrag der Palladium GbR wegen der unberechtigten Nutzung eines Lichtbildwerkes

Der Rechtsanwalt Christian Dünow vertritt hier die Interessen der Palladium GbR. Aktuell verschickte der RA eine Abmahnung im Namen der Palladium GbR, durch welche die unberechtigte Nutzung eines Lichtbildwerkes vorgeworfen wird. Der von der Abmahnung Betroffene soll das Bild im Internet verwendet haben, ohne dass eine Berechtigung durch die Palladium GbR vorlag. Fotografien sind aber auch ohne dass sie ein Werk sind, durch das Urheberrechtsgesetz gemäß § 72 UrhG geschützt. Daher liegt hier nach Ansicht des Rechtsanwaltes eine Verletzung gegen die urheberrechtlichen Vorschriften vor.

Rechtsanwalt Christian Dünow fordert aufgrund dieser Urheberrechtsverletzung sowohl die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die dem Schreiben beigefügt ist, als auch Auskunft über die Art und die Dauer der Nutzung des streitgegenständlichen Lichtbildes. Zudem wird auch noch die Erstattung der Rechtsanwaltskosten verlangt.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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