Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Jost Roth Collegen Rechtsanwälte im Auftrag der SDS Sandy Import & Export GmbH wegen Produkt-Nachahmung

07.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (117 mal gelesen)
Abmahnung der Jost Roth Collegen Rechtsanwälte im Auftrag der SDS Sandy Import & Export GmbH (Sitz in Dreieich) wegen Produkt-Nachahmung.

Die Jost Roth Collegen Rechtsanwälte vertreten die Interessen der SDS Sandy Import & Export GmbH, welche ein Unternehmen als Schuhgroßhändler führt. Sie verschicken für diesen derzeit wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, welche sich an unternehmerische Händler mit dem Vorwurf der Produktnachahmung. Dies stelle einen Verstoß gegen §§ 3, 4 Nr. 3 UWG dar und würde Ansprüche der SDS Sandy Import & Export GmbH begründen. Die Jost Roth Collegen Rechtsanwälte fordern hierfür die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und den Ersatz der bereits entstandenen Anwalts- und Abmahnkosten.

Sollten Sie ebenfalls von einer solchen Abmahnung der Jost Roth Collegen Rechtsanwälte betroffen sein, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Rechtsverletzung vorliegt, bevor eine Erklärung abgegeben wird.

Empfehlung:

Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

  • für die Wettbewerbsverletzung verantwortlich sind
  • und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
  • zur Zahlung einer Vertragsstrafe in der in der Erklärung bestimmten Höhe
  • und zur Erstattung der vollständigen Kosten.
Diese vertraglich Verpflichtung gilt auch dann, wenn Sie die vorgeworfene Rechtsverletzung nicht verübt haben. Der Text einer bereits der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderte Kostenpauschale und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

per Fax (0431 / 30 53 718)

oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.


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