Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der ITB Rechtsanwaltsgesellschaft im Auftrag der MAX LI Service & Vertriebs GmbHwegen der Verwendung der Bezeichnung "Carbon"

22.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (159 mal gelesen)
Abmahnung der ITB Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Leipzig im Auftrag der MAX LI Service & Vertriebs GmbH wegen der Verwendung der Bezeichnung "Carbon"

Die ITB Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Leipzig verschickte kürzlich eine Abmahnung im Auftrag der MAX LI Service & Vertriebs GmbH. Der von der Abmahnung Betroffenen tritt online als Händler für Kfz-Teile auf. Der Vorwurf lautet, dass er Produkte zum Verkauf angeboten und in der Materialbeschreibung mit „Carbon“ bezeichnet habe. Die gegenständlichen Autoteile seien jedoch tatsächlich nicht aus Carbon, sodass eine hierin eine Irreführung der Käufer läge.

Durch das Schreiben wird die  Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Auch wird Auskunft über den Umfang der Rechtsverletzung gefordert. Daneben wird von dem Betroffenen Ersatz der entstandenen Abmahnkosten und der Kosten des Testkaufs verlangt.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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