Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment Inc. wegen des Films "Godzilla 2 - King of the Monsters"

24.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (63 mal gelesen)
Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment Inc. wegen des Films "Godzilla 2 - King of the Monsters"

Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer ist bereits als Abmahnkanzlei bekannt. Nun verschickte sie ein Schreiben, indem das Filesharing des Filmes "Godzilla 2 - King of the Monsters" abgemahnt wird.

"Godzilla 2 - King of the Monsters" ist ein US-amerikanischer Science-Fiction-Actionfilm von Michael Dougherty, der im Mai 2020 erschienen ist. In dem Film hat die Welt Angst vor neuen Monster-Angriffen. Die Organisation Monarch versucht, die bisherigen Monster zu studieren. Sie werden von der Regierung unter Druck gesetzt. Ein Öko-Terrorist klaut ein Gerät, mit dem er die Monster kontrollieren kann.

Der Film soll von dem durch die Abmahnung Betroffenen über ein Filesharing-Programm unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht worden sein.

Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer fordert aufgrund dieser Verstöße:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Zahlung eines Schadensersatzes
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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