Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen des Films "Long Shot"

24.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (78 mal gelesen)
Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen des Films "Long Shot"

Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer ist bereits als Abmahnkanzlei bekannt. Nun verschickte sie eine Abmahnung für den US-amerikanischen Film "Long Shot - Unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich" (im Original: "Long Shot"), der Ende Juni 2019 in die deutschen Kinos kam.

Der Film handelt von einem arbeitslosen Journalisten, namens Fred, der nach langer Zeit seine Jugendliebe wiedersieht. Sie ist die US-Außenministerin und möchte Präsidentin werden. Zum Redenschreiben für ihren Wahlkampf stellt sie Fred ein. Sie kommen sich durch das enge Zusammenarbeiten immer näher, doch durch Fred's Charakter entstehen einige Probleme beim Wahlkampf.

Der Film soll von dem durch die Abmahnung Betroffenen auf einer sog. "Internettauschbörse" bzw. in einem "Filesharing-Netzwerk" von dem durch die Abmahnung Betroffenen angeboten, übertragen und öffentlich zugänglich gemacht worden sein. Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer fordert hierfür sowohl die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung eines Vergleichsbetrages und die umgehende Löschung der angebotenen Datei von der Festplatte.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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