Abmahnung: Kanzlei Meissner & Meissner erneut für Euro-Cities AG |stadtplandienst.de

10.01.2022, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (57 mal gelesen)
Die Kanzlei Meissner & Meissner mahnt im Auftrag der Euro-Cities AG erneut wegen unerlaubter Verwendung von Stadtplänen von der Website stadtplandienst.de ab.

Die Anwaltskanzlei Meissner & Meissner aus Berlin, mahnt im Auftrage der Euro-Cities AG erneut wegen unerlaubter Verwendung von Landkarten und Stadtplänen von der Website stadtplandienst.de urheberrechtlich ab.

Inhalt der Abmahnung:

Die Meissner & Meissner Anwaltskanzlei aus Berlin vertritt erneut die Interessen der Euro-Cities AG. Auf der Internetseite „stadtplandienst.de“, wird umfangreiches Kartenmaterial öffentlich zugänglich gemacht und für weitergehende Nutzung kostenpflichtig zur Lizenzierung angeboten. Bei den Karten (Stadtplänen), soll es sich nach Auffassung der Meissner & Meissner Rechtsanwälte um angeblich urheberrechtlich geschützte Werke handeln. Ausschließliche Nutzungsberechtigte an dem wiedergegebenen Kartenmaterial auf der Domain www.stadtplandienst.de, sei die Euro-Cities AG selbst. Die Abgemahnten sollen Ausschnitte dieser Karten und Stadtpläne im Internet verwendet haben. Die Kanzlei Meissner & Meissner sieht darin eine Urheberrechtsverletzung und verschickte aus diesem Grund Abmahnungen.

Forderungen aus der Abmahnung:

Die Meissner & Meissner Anwaltskanzlei verlangt für die Urheberrechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Eine solche Erklärung sieht für den Fall eines erneuten Verstoßes die Zahlung einer festen Vertragsstrafe an den Abmahnenden vor. Daneben werden Schadensersatz und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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