Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Zierhut IP Rechtsanwalts AG im Auftrag der Kaufrausch Germany GmbH wegen "Acryl" als Textilkennzeichnung

09.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (85 mal gelesen)
Abmahnung der Zierhut IP Rechtsanwalts AG aus München im Auftrag der Kaufrausch Germany GmbH wegen der Textilkennzeichnung "Acryl".

Die Zierhut IP Rechtsanwalts AG aus München vertritt die Interessen der Kaufrausch Germany GmbH. Die Abmahnung ging an eine Personen, die nach Ansicht der Zierhut IP Rechtsanwälte ein wettbewerbswidriges Verhalten aufweise. Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen im Rahmen seiner Verkaufsangebote auf ebay.de Textil-Waren mit "Acryl" bezeichnet zu haben. Die Verwendung des Begriffs Acryl sei aber nach den Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.09.2011 unzulässig. Durch diese Bezeichnung läge daher ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert und der Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten geltend gemacht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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