Abmahnung: Rechtsanwalt Dr. Waltemathe für die Ford Motor Company

19.10.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (104 mal gelesen)
Rechtsanwalt Dr. Waltemathe mahnt für die Ford Motor Company Verstöße gegen das Markenrecht ab

Rechtsanwalt Dr. Waltemathe vertritt die Interessen der Ford Motor Company. Diese ist Inhaberin der Unionswortmarken "FORD" und "Ranger". Der Rechtsanwalt verschickte nun ein Schreiben, mit dem die Verletzung der Rechte an diesen Marken abgemahnt wird.

Inhalt der Abmahnung:

Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, Kühlergrills mit dem Zeichen "FORD" und Aufkleber mit dem Zeichen "Ranger" angeboten zu haben, ohne die dazu erforderliche Zustimmung der Ford Motor Company inne zu haben. Bei den Kühlergrills mit dem Zeichen "FORD" handle es sich zudem, dem Rechtsanwalt zufolge, um Falsifikate. Der Vertrieb der Kühlergrills sowie der Aufkleber würde somit eine Markenrechtsverletzung gem. §14 MarkenG darstellen.

Forderungen der Abmahnung:

Rechtsanwalt Dr. Waltemathe fordert für seine Mandantin von dem Abgemahnten

  • Sofortige Einstellung der beanstandeten Handlung
  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
  • Rückruf der ggf. bereits gelieferten Waren
  • Vernichtung der Waren
  • Anerkennung der Schadensersatzpflicht

Zur Bestimmung des Schadensersatzes wird von dem Abgemahnten eine umfassende Auskunft hinsichtlich Angaben zu Hersteller, Abnehmern, Menge und Preise der Waren u.W. gefordert. Die Ford Motor Company behält sich des Weiteren vor, weitere Ansprüche, insbesondere Kostenerstattungsansprüche, geltend zu machen.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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