Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Bleischwitz & Schierer im Auftrag der DynTec UG wegen Verstoßes gegen die Preisangaben-Verordnung

23.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (153 mal gelesen)
Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Bleischwitz & Schierer im Auftrag der DynTec UG wegen Verstoßes gegen die Preisangaben-Verordnung

Die Rechtsanwälte Bleischwitz & Schierer aus Bremen vertreten die Interessen der DynTec UG, welche als Immobilienmaklerin tätig ist. Sie verschickten nun eine Abmahnung an eine Person, welche gewerblich online auftritt und dabei nach ihrer Ansicht die gesetzlichen Informationspflichten und gewerblichen Pflichtangaben nicht einhält. Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen in einem online Angebot nicht den Gesamtpreis unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer angegeben zu haben. Dies stelle einen Verstoß gegen die PAngV dar. Daneben läge zudem ein Verstoß gegen §§ 8 I, 3 Nr. 1 UWG vor, welcher Ansprüche der DynTec UG begründen würde. In der Abmahnung verweisen die Rechtsanwälte Bleischwitz & Schierer auf ein Screenshot des benannten Angebotes als Anlage.

Durch das Schreiben fordern die Rechtsanwälte Bleischwitz & Schierer die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Daneben wird die Erstattung der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten verlangt. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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