Markenrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Heuking Kühn Lüer Wojtek im Auftrag der Tommy Hilfiger Europe B.V. wegen der Marke "HILFIGER"

24.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (123 mal gelesen)
Markenrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Heuking Kühn Lüer Wojtek im Auftrag der Tommy Hilfiger Europe B.V. wegen der Marke "HILFIGER"

Die Rechtsanwälte Heuking Kühn Lüer Wojtek aus Frankfurt, verschickten aktuell  eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen von Markenrechten der Tommy Hilfiger Europe B.V.  durchgesetzt werden sollen. Diese ist Inhaberin der bekannten Marke "HILFIGER".

Gegenstand der Abmahnung war der Vorwurf, dass durch ein Angebot von Bekleidung mit ähnlich klingendem Aufdruck die Markenrechte der Marke "HILFIGER" verletzt worden seien.

Die Rechtsanwälte Heuking Kühn Lüer Wojtek fordern aufgrund dieses Verstoßes gegen das Markenrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Ebenfalls wurden sowohl umfangreiche Auskünfte über Herkunft und über Vertriebswege der beanstandeten Ware, als auch mit dem Verkauf erzielte Umsätze und Gewinne gefordert. Desweiteren wurden auch Abmahnkosten nach einem Streitwert in Höhe von 500.000,00 € gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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