Kanzlei CJCH Solicitors für die Vero UK Ltd. wegen unlizensierter Benutzung von Computersoftware
07.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (112 mal gelesen)
Uns erreichte eine Anfrage anlässlich eines Schreibens der Kanzlei CJCH Solicitors aus Cardiff im Auftrag der Vero UK Ltd. wegen unlizensierter Nutzung des urheberrechtlich geschützten Computerprogrammes "VISI".
Die Kanzlei CJCH Solicitors aus Cardiff vertritt die Interessen der Vero UK Ltd., welche die Urheberrechte an der Software VISI (CAD/CAM-Software) besitzt. Die Kanzlei CJCH verschickt nun in ihrem Namen via Email Schreiben wegen der unlizensierten Nutzung dieser Computersoftware. Diesem Schreiben liegt der Vorwurf zugrunde, der Betroffene habe die Software VISI verwendet ohne eine entsprechende Berechtigung (Lizenz) hierfür besessen zu haben. Hierdurch entstünden der Vero UK Ltd. nach Ansicht der Kanzlei CJCH Ansprüche auf Auskunft und Schadensersatz.
Die Kanzlei CJCH fordert in ihrem Schreiben lediglich zur Stellungnahme auf. Sie fordern also weder die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, noch die Zahlung von Schadensersatz oder Ersatz der Abmahn- und Anwaltskosten. Somit handelt es sich nicht um eine Abmahnung im formellen Sinne. Trotzdem ist Vorsicht geboten!
Empfehlung:
Erteilen Sie keine unüberlegte Auskunft, denn dies könnte einem Schuldanerkenntnis gleich kommen, durch welches Sie:
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
per Fax (0431 / 3053718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Die Kanzlei CJCH Solicitors aus Cardiff vertritt die Interessen der Vero UK Ltd., welche die Urheberrechte an der Software VISI (CAD/CAM-Software) besitzt. Die Kanzlei CJCH verschickt nun in ihrem Namen via Email Schreiben wegen der unlizensierten Nutzung dieser Computersoftware. Diesem Schreiben liegt der Vorwurf zugrunde, der Betroffene habe die Software VISI verwendet ohne eine entsprechende Berechtigung (Lizenz) hierfür besessen zu haben. Hierdurch entstünden der Vero UK Ltd. nach Ansicht der Kanzlei CJCH Ansprüche auf Auskunft und Schadensersatz.
Die Kanzlei CJCH fordert in ihrem Schreiben lediglich zur Stellungnahme auf. Sie fordern also weder die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, noch die Zahlung von Schadensersatz oder Ersatz der Abmahn- und Anwaltskosten. Somit handelt es sich nicht um eine Abmahnung im formellen Sinne. Trotzdem ist Vorsicht geboten!
Empfehlung:
Erteilen Sie keine unüberlegte Auskunft, denn dies könnte einem Schuldanerkenntnis gleich kommen, durch welches Sie:
- die Urheberrechtsverletzung eingestehen
- und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
- zur Zahlung einer Vertragsstrafe
- und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
per Fax (0431 / 3053718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.